ALLGEMEIN
Nein, derzeit ist es nicht möglich, ein Leatherman Werkzeug im Handgepäck mitzuführen. Du kannst es jedoch im normalen Gepäck, das im Frachtraum des Flugzeugs transportiert wird, mitführen. Letztendlich liegt es aber in jedem Fall im Ermessen der Mitarbeiter der jeweiligen Fluggesellschaft was Du an Bord mitnehmen darfst oder nicht. Erkundige Dich am besten vor dem Reiseantritt auf der Website der Fluggesellschaften, welche Gegenstände im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden dürfen. Die internationalen Bestimmungen können unterschiedlich ausfallen. Wir weisen zudem darauf hin, dass die Leatherman Tool Group keine Garantie für Werkzeuge übernimmt, die verloren, entwendet oder konfisziert wurden.
Unsere Werkzeuge sind nach unserem Gründer Tim Leatherman benannt, der das Original Pocket Survival Tool, auch unter der Bezeichnung PST® bekannt, erfunden hat.
Tim Leathermans Standards in punkto Qualität, Langlebigkeit, Präzision und Liebe zum Detail sind das, was unsere Leatherman Werkzeuge so einmalig macht. Seit dem Tag, an dem Tim diese Produktkategorie erfunden hat, ist unser Hauptanliegen, die weltbesten Multi-Tools herzustellen.
Mehr erfahren über Die Leatherman-Story.
Unsere Produkte werden in ca. 90 Ländern weltweit vertrieben. Einen internationalen Vertriebspartner finden. Diese Vertriebspartner werden Dir helfen, eine Verkaufsstelle in Deiner Nähe zu finden und/oder Dich bei Garantiefällen beraten.
Jedes Leatherman-Tool besteht aus einer genau aufeinander abgestimmten Kombination von Funktionen, die es zu einem einzigartigen Multi-Tool machen. Wir können nicht die Klinge oder andere Komponenten von einem Multi-Tool in ein anderes einbauen.
Tim Leathermans Standards für Qualität, Haltbarkeit, Präzision und Liebe zum Detail machen Leatherman-Multi-Tools zu dem, was sie sind.
Immer! Die Rückmeldungen unserer Kunden waren für uns schon immer sehr wichtig, wenn es darum ging, unsere bestehenden Produkte zu verbessern oder neue Werkzeugtypen zu konzipieren. Unsere Marketingabteilung ist stets interessiert an Vorschlägen und hat immer ein offenes Ohr für dein Feedback – wende Dich also jederzeit gerne entweder brieflich oder per E-Mail an unsere Mitarbeiter unter info-europe@leatherman.com.
Du kannst aus mehreren Modellen von Gürteltaschen auswählen. Abbildungen unserer Gürteltaschen findest Du auf unserer Webseite unter der Rubrik Accessories. Hier findest Du Informationen darüber, wie Du Gürteltaschen und anderes Leatherman-Zubehör bestellen kannst.
Leider nein. Die Leatherman Tool Group ist ein inhabergeführtes Unternehmen und es ist unwahrscheinlich, dass wir in nächster Zeit an die Börse gehen.
Du kannst die Klingen mit Hilfe eines anderen Schraubendrehers oder eines ähnlichen Werkzeugs wieder entriegeln. Die Werkzeuggriffe sind geschlossen und Du führst nun in den sich durch die Grifffeder ergebenden Schlitz den Schraubendreher ein (dort rastet der Handgriff an den Werkzeugklingen ein). Drücke die Grifffeder nun vorsichtig nach oben, bis sich die Arretierung einer der Klingen löst.
Bitte beachte, dass nur die als "brüniert" ausgewiesenen Werkzeuge diese spezielle Oberflächenbehandlung aufweisen, die als Schutz gegen äußere Einflüsse wie Korrosion und Rost dient und Reflexionen im Griffbereich verhindert (wichtig u.A. für Militär, Security, Vollzugsbehörden). Neben dem Schutz dient die Brünierung oft auch zur visuellen Aufwertung, beispielsweise, um einen Vintage-Look zu erzeugen.
In den ersten Monaten kann es bei brünierten Tools immer zum Abfärben kommen; dies ist produktbedingt und ein Qualitätsmerkmal für eine gleichmäßige und starke Oberflächenbehandlung. Wird das Tool regelmäßig benutzt, wird sich die Brünierung langsam abnutzen, aber auf keinen Fall abblättern oder abfallen. Brünierte Tools müssen immer gut gepflegt und mit einem leichten Ölfilm versehen werden.
Bei der Verpackung und vor allem beim Gravieren kann es trotz größter Sorgfalt passieren, dass Flecken auf der behandelten Oberfläche zurückbleiben. Diese können meist leicht durch Reinigung mit Öl entfernt werden.
Solange die Brünierung gleichmäßig intakt ist und der blanke Edelstahl nicht zu sehen ist, sind die positiven Eigenschaften der Oberflächenbehandlung gegeben und die Tools innerhalb der Toleranzgrenzen unserer Qualitätsprüfung.
Unsere Garantie ist einfach. Dein Tool ist defekt? Wir reparieren es! Bitte besuche unsere Garantie-Seite und folge den Anweisungen, um Dein Produkt einzusenden (BITTE OHNE TASCHE/HOLSTER). Wir reparieren/ersetzen das Werkzeug und senden es Dir kostenfrei zurück.
Wenn Du außerhalb Deutschlands/Österreichs wohnst, befolge bitte die internationalen Garantieanweisungen, die sich ebenfalls auf der Garantie-Seite befinden. Wähle dort bitte Dein Land aus und sende Dein Produkt an einen autorisierten Leatherman-Händler.
Unsere Produkte sind so konzipiert, dass sie nur von Werkstechnikern unseres Hauses zerlegt werden können. Reparierte Werkzeuge werden wieder zusammengebaut und die Schwenkpunkte befestigt, um die richtige Spannung zu erreichen und um eine optimale Werkzeugleistung sicherzustellen. Falls Du dennoch versuchen solltest das Leatherman Werkzeug selbst zu reparieren, können Bauteile verloren gehen oder die Werkzeugfunktion beeinträchtigt werden. Dies führt außerdem dazu, dass Deine Garantieansprüche erlöschen.
Vorab: In § 42a des Waffengesetzes steht folgendes (die für Leatherman und dieses Statement relevanten Passagen sind in „fett“ hervorgehoben):
Waffengesetz (WaffG) § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenstände
- Es ist verboten
- Anscheinswaffen,
- Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
- Absatz 1 gilt nicht
- für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
- Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
Wie steht Leatherman dazu?
An erster Stelle möchten wir festhalten, dass unsere Multi-Tools "Wave+ 2H", „Rebar“, „Knifeless Rebar“, „Super Tool 300“, Bond" und „Crunch“ nicht über eine einhändig feststellbare Klinge verfügen und somit per se nicht unter den §42a (Absatz 1 Nr. 3) des Waffengesetzes fallen.
Des Weiteren sind wir der Auffassung, dass all unsere Tools ausschließlich als Handwerkzeug verstanden werden sollen, da wir sie schließlich genau zu diesem Zweck entwickelt haben. Jedes unserer Multi-Tools verfügt über eine Vielzahl an verschiedenen Werkzeugen, von einer Zange über Schraubendreher, Kapselheber und Feile bis hin zu einem Drahtschneider. Die Klinge an einem Multi-Tool ist nur eines von vielen Werkzeugen an einem Leatherman Multi-Tool. Aus unserer Sicht sind Multifunktionswerkzeuge als solche schon im Ansatz keine „Messer“ im waffenrechtlichen Sinn, selbst wenn sie im Einzelfall eine Klinge als eines der Werkzeuge enthalten. Dennoch können wir nicht außer Acht lassen, dass neuerdings gewisse Tools unserer Produktrange wie auch Multifunktionswerkzeuge anderer Hersteller behördlicherseits zum Teil als unter das oben aufgeführte Waffengesetz (§ 42a Absatz 1 Nr. 3) fallend angesehen werden. Wir sind uns dessen bewusst und nehmen die Sorgen unserer Kunden dahingehend ernst.
Gerade Absatz 2 Nr. 3 bietet viel Interpretationsspielraums, was das Verständnis leider nicht vereinfacht, sondern bei Besitzern von Multi-Tools mit einhändig feststellbarer Klinge Verunsicherung schafft.
Wir möchten deshalb unsere Interpretation des §42a darlegen:
Wie oben angeführt, bietet der im Gesetzestext nicht klar definierte Begriff des berechtigten Interesses großen Interpretationsspielraum. In Absatz 3 des § 42a wird das berechtigte Interesse nur beispielhaft umschrieben: Es liegt demnach unter anderem vor, wenn das Mitführen des Multi-Tools (mit einhändig feststellbarer Klinge) im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Als einem allgemein anerkannten Zwecke dienend sehen wir Anlässe wie den Gebrauch der Tools bspw. beim Angeln, Jagen, Bergsteigen, Klettern, Wandern, Rad- und Motorradfahren, Segeln, Camping und bei weiteren Outdoor-Aktivitäten. Ebenso sehen wir alle beruflichen wie privaten Handwerks-/Bau- und Instandhaltungstätigkeiten, bei denen ein Multi-Tool genutzt werden kann, als berechtigtes Interesse an – ganz egal ob diese Tätigkeiten zuhause oder unterwegs ausgeführt werden.
Wichtig hierbei ist, dass der sozial adäquate Gebrauch berücksichtigt wird. D.h., handelt es sich um Beschäftigungen oder Aktivitäten, bei denen es gesellschaftlich akzeptiert ist, dass man für die Ausführung ein Messer oder spezielles Werkzeug verwendet, so ist u.E. davon auszugehen, dass dies zugleich einem allgemein anerkannten Zweck dient
Das Mitführen eines Multi-Tools (mit einhändig feststellbarer Klinge) im Alltag ist nach § 42a Absatz 2 Nr. 2 jedenfalls dann nicht verboten, wenn der Transport in einem verschlossenen Behältnis erfolgt. In einem ersten Schritt kann man also jeglichem Konflikt entgehen, sofern man diesem Punkt Folge leistet und das Tool in einem verschlossenen (d.h. abgeschlossenen) Behältnis mitführt. Somit handelt der Besitzer eines solchen Multi-Tools gesetzeskonform.
Wir möchten hiermit klarstellen, dass wir die Auslegung des §42 a durch einzelne Behörden oder Beamte nicht beeinflussen können, und das Gesetz von der Justiz anders, als von uns interpretiert, ausgelegt werden kann. Wir als das Unternehmen Leatherman können unsere Kunden nur im Umgang mit unseren Multi-Tools dahingehend unterrichten. Natürlich haben wir unser Verständnis des Textes rechtlich überprüfen lassen. An dieser Stelle möchten wir jedoch deutlich machen, dass es sich bei dieser Stellungnahme nicht um Rechtsberatung unsererseits handelt, sondern vielmehr um unsere Einordnung des Gesetzestextes
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